Abholung fertiggestellter Aufträge

Pfandrecht und unterlassene Abholung und Lagergeld

  1. Firma Krekel steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten oder Fahrzeugen zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz der Firma Krekel gelangt sind.
  1. Holt der Kunde das Gerät / Fahrzeug binnen 21 Tagen nach Auftragsvergabe nicht wieder ab befindet er sich in Annahmeverzug gem. §§ 293 ff BGB. Bei einer früheren Fertigstellung wird die Firma Krekel den Kunden vorher benachrichtigen. Bei einer späteren Fertigstellung des Auftrags endet die kostenfreie Abholfrist 14 Tage nach Benachrichtigung. Die Firma Krekel wird dem Kunden ein Lagergeld in Höhe von 5 Euro pro Tag, beginnend ab dem 22.Tag nach Auftragsvergabe alternativ ab dem 15.Tag nach Benachrichtigung berechnen. Die Benachrichtigung erfolgt durch Brief oder per Email.
  2. Ist das Gerät oder Fahrzeug auch 3 Monate nach Aufforderung nicht abgeholt worden, ist die Firma Krekel zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Verlust, frei. Insbesondere werden keine technisch erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Lagerung solcher Objekte veranlasst. Nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist steht es Firma Krekel frei, das betreffende Objekt zur Deckung der Forderung gegen den Kunden gemäß § 383 BGB zu versteigern (Selbsthilfeverkauf)