Mahnen

Mahnungen:Muss man mehrfach mahnen ?

Das Gesetz sagt eindeutig nein. Hiernach sind Forderungen, für die kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Eine Mahnung ist nicht nötig.

Im vertrauensvollen Umgang mit Kunden ist es jedoch selbstverständlich, nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist die Forderung anzumahnen. Man kann ja schließlich ohne Absicht auch mal etwas vergessen.

Andererseits bedeuten das Überwachen von Forderungen und ein aufwändiges Mahnwesen sowie mehrfaches Mahnen einen erheblichen Aufwand, den man insbesondere von kleineren Unternehmen nicht erwarten kann.

Konkret bedeutet das bei uns: Wir erwarten nach der ersten und einzigen Mahnung kurzfristig die Begleichung der Forderung. Wurde das Bezahlen einfach vergessen, ist das natürlich kein Problem.

Gibt es nach der Mahnung keinen Zahlungseingang kommen zwei Gründe in Frage :

  1. Sie können nicht zahlen. Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen und mit uns eine einvernehmliche Lösung suchen. Es gibt immer eine Lösung.
  2. Sie wollen nicht zahlen. Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Nach Ablauf einer weiteren, von uns beliebig festgelegten Frist werden wir einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und die Forderung eintreiben lassen